Bei uns steht nicht das Abwickeln im Vordergrund, sondern der Neuanfang.
Ein Unternehmen, das für immer seine Pforten schließen muss, ist ein Desaster. Auch für Menschen, die an der Misere keinerlei Mitschuld tragen. Lieferanten und andere Dienstleister, aber auch Arbeitnehmer bleiben auf der Strecke und letztlich auf ihren offenen Rechnungen oder Gehältern sitzen. Zudem verliert man einen Vertragspartner bzw. Arbeitgeber.
Der Gesetzgeber hat für große und kleine Unternehmen allerlei Rahmenbedingungen geschaffen, in so einer Situation zu unterstützen und eine Sanierung zu ermöglichen: Arbeitsplätze können auf diese Weise erhalten und gegebenenfalls der dauerhafte Fortbestand des Unternehmens gesichert werden.
Sämtliche Unternehmerinnen und Unternehmer, die ich bereits in einer Insolvenz begleitet habe, sagen einhellig: Je früher sie sich mit dem Gedanken an eine Insolvenz angefreundet haben, umso besser war es ... oder wäre es gewesen. Schon Monate vor einem "Point of no return" wird die Situation, wird auch die seelische Belastung unerträglich. Ein Insolvenzverfahren ist wie ein Ventil an einem Kessel unter Hochdruck. Durchatmen, klar sehen, wieder Ziele haben.
Aber auch ganz sachlich ist ein zeitiger Gang zum Rechtsbeistand unglaublich wichtig: Mit jedem Tag, den Sie warten, wird das Verfahren schwieriger, werden die Kosten höher. Im schlimmsten Fall drohen Ihnen sogar strafrechtliche Konsequenzen und Haftungsansprüche, wenn Ihnen eine Insolvenzverschleppung nachgewiesen wird. Das alles wäre völlig überflüssig:
Die Insolvenz eines Unternehmens steht bei mir für einen Neuanfang. Eine rechtzeitige und geordnete Insolvenz bietet in der Regel alle Chancen, Ihr Unternehmen zu retten. Und nicht selten kann ich Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, eine Insolvenz ganz zu vermeiden. Kommen Sie bitte so früh wie möglich zu uns!
Ich habe viele Jahre für Insolvenzverwalter gearbeitet. Diese Zeit hat mir einen erheblichen Einblick in die Abwicklungsarbeit verschafft. Ich weiß, wie Insolvenzverwalter vorgehen, kenne ihre Rechte und Grenzen. Ich biete ...
... von der Insolvenz Betroffenen:
... Insolvenzverwaltern:
... Gläubigern:
Und sollte sich eine Insolvenz vermeiden lassen im Rahmen einer Sanierung:
Ein erstes Gesetz zum Thema Insolvenz ist die sogenannte Konkursordnung von 1877. Sie sollte die Abwicklung einer Zahlungsunfähigkeit regeln. Der Alltag sah durchweg anders aus, denn ein Konkurs wurde in der Regel erst dann bekannt, wenn dem Betroffenen nur noch das sprichwörtliche Hemd am Leib geblieben war. Geld für das reine Verfahren war nicht mehr vorhanden. Also gab es ein Gesetz, aber keine Anwendung.
Nun mag man denken, dass der Gesetzgeber diesen Zustand erkennt und zeitnah einlenkt. Tatsächlich dauerte es 101 Jahr, bis 1978 eine Kommission zur Reformierung eingesetzt wurde. Viele Jahre später wurde es auch für natürliche Personen möglich, sich einer Restschuld zu entledigen. Unser heutiges Insolvenzrecht ist also noch vergleichsweise jung. Was im 19. Jahrhundert selbstverständlich war, heißt heute für Geschäftsleute "Insolvenzverschleppung" und steht unter Strafe. Aus gutem Grund, denn mittlerweile gibt es eine ganze Menge Anreize, die aus einer Insolvenz eine attraktive und wirtschaftlich (für alle Beteiligten) verträgliche Alternative gemacht haben. Sie zu diesen Anreizen zu beraten, dazu bin ich da.