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Unser Team

"Warum tust Du Dir das an?", diese Frage höre ich immer wieder. Irgendwie verbinden Menschen das Insolvenz- und Gesellschaftsrecht wahlweise mit "bitter" oder "traurig". Dabei ist die Chance, einer Mandantin oder einem Mandanten richtig weiterzuhelfen, in diesen Disziplinen riesengroß. Meine Fachgebiete: ein toller Job! Ja, ich mache meinen Beruf gerne. Richtig gerne.

 

In meiner Freizeit fahre ich liebend gerne Snowboard. Und finde da immer wieder Parallelen zu meinem Beruf als Anwältin. Jede Fahrt und jeder Fall sind anders, spannend, hin und wieder mit unerwarteten Schwierigkeiten. Und immer wieder bewahren Vorbereitung und Erfahrung vor unguten Überraschungen.

Spektakulär wird's auch manchmal – und immer erreiche ich mein Ziel: Ein Anwalt kann in seinem Leben nicht 100 Prozent seiner Fälle gewinnen. Aber er kann immer wieder zufriedene Mandanten haben. Das ist mein Ziel.

 

 

Diese wunderbaren Menschen helfen mir dabei:


Ina Richter

Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte

(Foto in Kürze)

Oliwia Nieskorska

Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Rechtswissenschaft) Bachelor of Laws (LL.B.)



Gegnerliste

Gegen diese Gegenparteien habe ich meinen Mandanten zum Erfolg verholfen:

  • Krankenkassen (u. a. AOK, Barmer, BKK, DAK, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See, DKV Deutsche Krankenversicherung AG, HEK Hanseatische Krankenkasse, IKK, TK Techniker Krankenkasse)
  • Finanzämter (u.a. Finanzverwaltungen Hamburg, Berlin, Hannover, Oberhausen)
  • Banken (u. a. DKB, Sparkassen, Barclaycard)
  • Versicherungsgesellschaften (u. a. Continentale, Mecklenburgische Versicherungs- Gesellschaft auf Gegenseitigkeit,
    R+V Versicherung)
  • Energieversorger (u. a. EVO Energieversorgung Hildesheim, Energieversorgung Oberhausen)
  • Berufsgenossenschaften (u. a. Handel- und Warenlogistik, Holz und Metall)
  • Öffentliche Einrichtungen (u. a. Handwerkskammer, gemeinnützige Urlaubskasse)
  • Leasinggesellschaften (Mercedes Benz Leasing, FGA Bank)

sowie ...

Lieferanten und Steuerberater (unter anderem für Volvo Finanz, Thyssen, Carl Spaeter, mobile.de, UPS, Raab Karcher Saint Gobain)


Weil man nicht für alles Expertin sein kann

Sie hatten einen Verkehrsunfall, haben Unklarheiten mit Ihren Mietern oder Ihrem Vermieter? Oder Sie brauchen einen Experten für Arbeitsrecht?

 

Wenden Sie sich bitte in jedem Fall an uns. Wir sind ein großes Netzwerk an unterschiedlichen Fachanwältinnen und Fachanwälten, kennen uns zum Teil seit vielen Jahren und können uns aufeinander verlassen.

Thomas Kuërs

Verkehrsrecht, Arbeitsrecht

 

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Karina Maier

Sozialrecht, Arbeitsrecht

 

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Niclas Ostermann

Grundstücksrecht,

Gesellschaftsrecht

 

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Martin Wolter

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

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Ein Wort zu den Kosten

Was kosten Anwälte?

Viele Menschen haben Bedenken, einen Anwalt zu konsultieren. Weil sie Angst vor Kosten haben. Bitte haben Sie keine Scheu vor dem Erstkontakt! Ganz gleich, auf welchem Wege Sie sich an mich oder uns wenden: Ihre erste Anfrage und unsere Antwort darauf lösen weder Kosten noch weitere Verpflichtungen aus! Sagen Sie uns, worum es geht und wir sagen Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Die Erstberatung

Es folgt die erste Beratung. Sie ist kostenpflichtig, doch die Kosten sind absolut transparent und werden vorab mit Ihnen besprochen. Sollte sich ein Mandat zwischen uns ergeben, berechnen wir alle weiteren Kosten nach verschiedenen Modellen, dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Mögliche Modelle der Abrechnung eines Mandats

Generell hängen unsere Vergütungsmodelle von dem jeweiligen Fall ab. Dabei erfolgt eine Abrechnung entweder nach einer individuellen schriftlichen Vergütungsvereinbarung, die ich vorher mit Ihnen treffe. Oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In jedem Fall nachvollziehbar und transparent.

 

Zeithonorar

Bei diesem Modell fallen die Kosten nach Zeit an. In der Regel als Stundenhonorar, aber auch als Fixbetrag für einen bestimmten Zeitraum wie Woche oder Monat – der benötigte Zeitaufwand wird von mir jeweils nachvollziehbar aufgelistet.

 

Pauschalhonorar

Geht immer dann, wenn der Aufwand von Anfang an klar definiert ist: das Aufsetzen eines Vertrages, das Verfassen eines (außergerichtlichen) Briefes. Wir sagen Ihnen, wann sich ein Pauschalhonorar anbietet.

 

Abrechnung nach RVG

Geht Ihr Fall vor Gericht, fallen mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Diese richten sich nach dem Streitwert Ihrer Angelegenheit und den sich daraus ergebenden gesetzlichen Gebührensätzen. Diese Art der Vergütung empfiehlt sich, wenn ein bestimmter Mindestgegenstandswert gegeben und der Aufwand für uns abschätzbar ist.

 

Welches dieser Vergütungsmodelle am besten zu Ihnen und Ihrem Fall passt, das erörtern wir in einem Gespräch.


 Leibnizstraße 59

10629 Berlin

Tel: 030 4508 7400

Fax: 030 4508 7401

E-Mail: info(at)wild-kanzlei.de